(RiWG)
Richterwahlgesetz

Ausfertigungsdatum: 25.08.1950


§ 7 RiWG

Ein Mitglied des Richterwahlausschusses ist von der Mitwirkung bei der Wahl eines Richters ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen des § 41 Nr. 3 der Zivilprozeßordnung vorliegen.