Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz (RiRegDG)
Gesetz über die Verwendung der zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern erhobenen Daten

Ausfertigungsdatum: 17.12.1999


§ 6 RiRegDG Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verfahren der Datenverarbeitung und Datennutzung zu regeln, soweit dies für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlich ist.