Rindfleisch-Sondererstattungs-Verordnung (RindFlSoErstV 1994)
Verordnung über das Verfahren für die Gewährung von Sondererstattungen bei der Ausfuhr von Rindfleisch nach Drittländern

Ausfertigungsdatum: 21.02.1994


§ 7 RindFlSoErstV 1994 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Rindfleisch-Sondererstattungs-Verordnung vom 18. August 1982 (BGBl. I S. 1229), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 23. Februar 1984 (BGBl. I S. 358), außer Kraft. Die in Satz 2 genannte Verordnung ist für die Gewährung der Sondererstattung nach den in § 1 genannten Rechtsakten weiter anzuwenden, die vor dem Tage des Inkrafttretens der in Satz 1 genannten Verordnung beantragt worden ist.