Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung (RheinSchPersEV)
Verordnung zur Einführung der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein

Ausfertigungsdatum: 16.12.2011


Art 2 RheinSchPersEV Ausnahmen von der Schifferpatentpflicht

(1) Zur Führung von Fahrzeugen der Streitkräfte ist ein Rheinpatent nicht erforderlich.

(2) Zur Führung von Fahrzeugen im Sinne des § 6.02 Nummer 5 der Schiffspersonalverordnung-Rhein ist ein Schifferpatent gemäß Schiffspersonalverordnung-Rhein nicht erforderlich.