Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung (RheinSchPersEV)
Verordnung zur Einführung der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein

Ausfertigungsdatum: 16.12.2011


Art 18 RheinSchPersEV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung und die in Artikel 1 genannten Beschlüsse treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die in Artikel 1 unter den Nummern 4 und 5 genannten Beschlüsse treten am 30. September 2014 außer Kraft.