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ReNoPat-Ausbildungsverordnung (ReNoPatAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten

Ausfertigungsdatum: 29.08.2014


§ 2 ReNoPatAusbV Dauer der Berufsausbildungen

Die Berufsausbildungen dauern jeweils drei Jahre.

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