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(ReiseKfmAusbV 2011)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)

Ausfertigungsdatum: 19.05.2011


§ 2 ReiseKfmAusbV 2011 Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

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