Regionalisierungsgesetz (RegG)
Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs

Ausfertigungsdatum: 27.12.1993


§ 3 RegG Regionalisierung

Zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr ist anzustreben, die Zuständigkeiten für Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs zusammenzuführen. Das Nähere regeln die Länder.