Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung (RechPensV)
Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds

Ausfertigungsdatum: 25.02.2003


§ 33 RechPensV Sonstige Steuern

Im Posten "Sonstige Steuern" sind Steuern auszuweisen, soweit es sich nicht um Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt.