Im Posten "Sonstige Erträge" sind die nichtpensionsfondstechnischen Erträge auszuweisen, die einem anderen Posten nicht zugeordnet werden können. Hierzu gehören insbesondere: 
        
            - 1.
- 
                die Erträge aus erbrachten Dienstleistungen, 
- 2.
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                (weggefallen) 
- 3.
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                sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, soweit sie nicht aus Kapitalanlagen herrühren, 
- 4.
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                    die Erträge auf Grund von Eingängen aus abgeschriebenen Forderungen sowie Erträge aus der Auflösung und Verminderung der Pauschalwertberichtigungen zu den Forderungen, soweit diese Erträge nicht aus den
                     
                        - a)
- 
                            zu den Kapitalanlagen gehörenden Forderungen herrühren, die im Posten "Erträge aus Zuschreibungen" zu erfassen sind, 
- b)
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                            Beitragsforderungen an die Arbeitgeber und Arbeitnehmer herrühren, die im Posten "Gebuchte Bruttobeiträge" zu erfassen sind.