(RebPflV 1986)
Rebenpflanzgutverordnung

Ausfertigungsdatum: 21.01.1986


§ 2a RebPflV 1986 Gestattung des Inverkehrbringens von Standardpflanzgut

Standardpflanzgut, außer Standardpflanzgut von Unterlagsreben, darf zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr gebracht werden.