Rebflächenrodungsverordnung (RebflRodV)
Verordnung über die Gewährung von Prämien für die endgültige Aufgabe des Weinbaus

Ausfertigungsdatum: 09.11.2000


§ 6 RebflRodV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.