Rebflächenrodungsverordnung (RebflRodV)
Verordnung über die Gewährung von Prämien für die endgültige Aufgabe des Weinbaus

Ausfertigungsdatum: 09.11.2000


§ 2 RebflRodV Bestimmung der Rebflächen

Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass für bestimmte Rebflächen eine Prämie für die endgültige Aufgabe des Weinbaus nach Maßgabe der in § 1 genannten Bestimmungen gewährt werden kann.