(RebflAnpflV 02/03)
Verordnung über die Genehmigung für Neuanpflanzungen von Rebflächen

Ausfertigungsdatum: 09.11.2000


§ 3 RebflAnpflV 02/03

Die Landesregierungen regeln, soweit bundesrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, in Rechtsverordnungen die näheren Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung der Genehmigungen, insbesondere um zu gewährleisten, dass die in den § 2 vorgesehenen Höchstflächen nicht überschritten werden.