(RdFunkGÄndG 1)
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts

Ausfertigungsdatum: 30.04.1990


Art 5 RdFunkGÄndG 1 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.