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Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019 (RBSFV 2019)
Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2019

Ausfertigungsdatum: 19.10.2018


Schlussformel RBSFV 2019

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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