Ausfertigungsdatum: 22.12.2016
(1) Die nach dem Ausschluss von Haushalten nach § 3 verbleibenden Haushalte werden je Haushaltstyp nach § 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 nach ihrem Nettoeinkommen aufsteigend geschichtet. Als Referenzhaushalte werden berücksichtigt:
(2) Die Referenzhaushalte eines Haushaltstyps bilden jeweils eine Referenzgruppe.