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Schlußformel >

Rentenanpassungsverordnung 1992 (RAV 1992)
Verordnung zur Anpassung der Renten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet im Jahre 1992 und zur vierten Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

Ausfertigungsdatum: 05.06.1992


§ 7 RAV 1992 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1992 in Kraft.

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