Raumausstattermeisterverordnung (RaumausMstrV)
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Raumausstatter-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 18.06.2008


§ 3 RaumausMstrV Gliederung des Teils I

Der Teil I der Meisterprüfung umfasst als Prüfungsbereich ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachgespräch.