(RAG 1985)
Rentenanpassungsgesetz 1985 (Artikel 1 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985)

Ausfertigungsdatum: 05.06.1985


§ 6 RAG 1985 Allgemeine Bemessungsgrundlage

Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1985 beträgt

in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 27.099 Deutsche Mark
und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 27.387 Deutsche Mark.