(RAG 1985)
Rentenanpassungsgesetz 1985 (Artikel 1 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985)

Ausfertigungsdatum: 05.06.1985


§ 1 RAG 1985 Grundsatz

Aus Anlaß des Anstiegs der allgemeinen Bemessungsgrundlage vom Jahr 1984 auf das Jahr 1985 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich Knappschaftsausgleichsleistungen zum 1. Juli 1985 nach den §§ 2 bis 6 dieses Gesetzes angepaßt.