Ausfertigungsdatum: 03.04.2018
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind in der Fachrichtung Schneidwerkzeuge wie folgt zu gewichten:
| Fertigen einer Baugruppe mit | 20 Prozent, |
| Instandsetzen von Schneid-
werkzeugen mit | 25 Prozent, |
| Herstellen von Schneidwerk-
zeugen mit | 25 Prozent, |
| Arbeitsplanung mit | 20 Prozent sowie |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
(2) Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Arbeitsplanung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn