(PUDLV)
Post-Universaldienstleistungsverordnung

Ausfertigungsdatum: 15.12.1999


§ 4 PUDLV Qualitätsmerkmale der Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften

Zeitungen und Zeitschriften sind im Rahmen des betrieblich Zumutbaren bedarfsgerecht zu befördern. § 2 Nr. 4 und 5 gilt entsprechend.