(1) Zweck der Stiftung ist die Erschließung, Sammlung und Darstellung der gesamten Entwicklung der Nachrichtenübermittlung und des damit im Zusammenhang stehenden Bank-, Güter- und Personenverkehrs im Post- und Fernmeldewesen.
    
        (2) Dazu gehört insbesondere die Aufgabe, 
        
            - 1.
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                die ihr übertragenen Sammlungsgegenstände zu bewahren, zu pflegen, zu ergänzen und der Öffentlichkeit zu erschließen, 
- 2.
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                einen sinnvollen Zusammenhang dieser Sammlung zu erhalten, 
- 3.
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                die Auswertung der Sammlung für die Interessen der Allgemeinheit in Bildung und Wissenschaft sowie im Gesamtzusammenhang der Wirtschaftsgeschichte zu gewährleisten, 
- 4.
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                die Zusammenarbeit mit postgeschichtlich tätigen Vereinigungen zu pflegen sowie 
- 5.
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                mit Museen und Stiftungen gleicher Zielrichtung national und international zusammenzuarbeiten.