(PTStiftG)
Gesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation

Ausfertigungsdatum: 14.09.1994


§ 15 PTStiftG Steuer-, Gebühren- und Abgabenbefreiung

Die Stiftung wird von Steuerpflichten sowie von Gerichtsgebühren und Abgaben, die aus Anlaß ihrer Errichtung entstehen, befreit. Auslagen sind von ihr zu erstatten.