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Schlußformel >

(PrZBrGleichstV)
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschulen für Bürokaufleute, Bürogehilfinnen und Teilezurichter in Bremen mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen

Ausfertigungsdatum: 21.07.1980


§ 3 PrZBrGleichstV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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