Prüfungsverordnung Fortbildungsabschluss kaufmännische Betriebsführung HwO (PrüVOFortkfmBf)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung

Ausfertigungsdatum: 11.11.2014


§ 7 PrüVOFortkfmBf Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen“

Im Wahlpflichthandlungsbereich „Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen“ sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, das Unternehmen und seine Dienstleistungen beziehungsweise Produkte mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien präsentieren und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften ein Datenschutzsystem einführen zu können. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Nummern 1 bis 4 aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:

1.
Möglichkeiten der Gestaltung und Optimierung von Webseiten aufzeigen und bewerten,
2.
Informations- und Kommunikationstechnologien, insbesondere für Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Personalgewinnung, nutzen,
3.
ein betriebliches Datenschutzsystem für die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien einführen und begleiten,
4.
Online-Geschäfte unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Onlinerechts abwickeln.