(PrümVtrAG)
Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag und zum Ratsbeschluss Prüm

Ausfertigungsdatum: 10.07.2006


§ 3 PrümVtrAG Automatisierter Abruf oder Abgleich von DNA-Identifizierungsmustern

DNA-Identifizierungsmuster dürfen über die Vorschriften des Bundeskriminalamtgesetzes hinaus auch für einen automatisierten Abruf oder Abgleich nach den Artikeln 3 und 4 des Prümer Vertrags oder nach den Artikeln 3 und 4 des Ratsbeschlusses Prüm verwendet werden.