Prüfungsberichteverordnung (PrüfV)
Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und den Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen

Ausfertigungsdatum: 19.07.2017


§ 50 PrüfV Einzelne Posten der Gewinn- und Verlust-Rechnung

Über die bei den sonstigen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge für erbrachte Dienstleistungen ist gesondert zu berichten.