Prüfungsberichteverordnung (PrüfV)
Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und den Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen

Ausfertigungsdatum: 19.07.2017


§ 45 PrüfV Allgemeine Erläuterungen

(1) Im Besonderen Teil des Prüfungsberichts sind die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlust-Rechnung zu erläutern. Die Erläuterung hat auch die Entwicklung der wesentlichen Posten und Unterposten der Bilanz zu enthalten.

(2) Die jeweiligen Bewertungsmethoden sind darzustellen. Auf stille Reserven in den Kapitalanlagen je Bilanzposten ist hinzuweisen, soweit die entsprechenden Zeitwerte im Anhang anzugeben sind.