Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

Ausfertigungsdatum: 21.10.2016


§ 1 ProstSchG Anwendungsbereich

Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Ausübung der Prostitution durch Personen über 18 Jahre sowie auf das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes.