(ProMechGebV)
Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung

Ausfertigungsdatum: 16.11.2005


§ 2 ProMechGebV Widerspruch

Im Falle des Widerspruchs gegen eine Sachentscheidung der Behörde oder gegen deren Gebührenfestsetzung wird eine Gebühr nach Nummer 8 des Gebührenverzeichnisses erhoben, soweit der Widerspruch zurückgewiesen oder nach Beginn der sachlichen Bearbeitung zurückgenommen wird.