(ProdGewStatG)
Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Ausfertigungsdatum: 06.11.1975


§ 1 ProdGewStatG

Im Produzierenden Gewerbe, das Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen sowie Baugewerbe umfasst, werden statistische Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.