Ausfertigungsdatum: 25.07.1957
§ 5 PrKultbG
    
        Organe der Stiftung sind 
        
            - 1.
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                der Stiftungsrat; ihm obliegt die Leitung der Stiftung; 
- 2.
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                der Präsident; er hat die Beschlüsse des Stiftungsrats auszuführen und die laufenden Angelegenheiten der Stiftung wahrzunehmen; 
- 3.
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                der Beirat; er hat den Stiftungsrat und den Präsidenten zu beraten.