Ausfertigungsdatum: 25.07.1957
Mit Ausnahme des Präsidenten werden die Beamten der Stiftung von der Besoldungsgruppe A 15 an aufwärts vom Vorsitzenden des Stiftungsrates ernannt. Die Beamten der Besoldungsgruppe A 2 bis A 14 werden vom Präsidenten ernannt.