(PrfgZFortbAUTV)
Verordnung über die Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Zeugnissen über anerkannte Fortbildungsabschlüsse

Ausfertigungsdatum: 13.11.2007


§ 3 PrfgZFortbAUTV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.