(PreisStatGDV)
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Preisstatistik

Ausfertigungsdatum: 29.05.1959


§ 4 PreisStatGDV

Diese Verordnung gilt im Saarland von dem Zeitpunkt an, zu dem das Gesetz über die Preisstatistik im Saarland in Kraft tritt.