Preise auf Grund von Selbstkosten können ermittelt werden 
        
            - a)
- 
                durch Vorkalkulationen als Selbstkostenfestpreise oder Selbstkostenrichtpreise, 
- b)
- 
                durch Nachkalkulationen als Selbstkostenerstattungspreise, 
- c)
- 
                durch Vorkalkulationen der Kosten einzelner und durch Nachkalkulationen der Kosten der übrigen Kalkulationsbereiche.