Der öffentliche Auftraggeber kann vom Auftragnehmer eine Erklärung darüber verlangen, 
        
            - a)
- 
                daß die in der Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten angesetzten Preise und Entgelte den preisrechtlichen Vorschriften entsprechen und 
- b)
- 
                daß die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten nach diesen Leitsätzen vorgenommen wurde.