Der öffentliche Auftraggeber kann vom Auftragnehmer eine Erklärung darüber verlangen,
- a)
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daß die in der Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten angesetzten Preise und Entgelte den preisrechtlichen Vorschriften entsprechen und
- b)
-
daß die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten nach diesen Leitsätzen vorgenommen wurde.