Postbankleistungsentgeltverordnung (PostbankLEntgV)
Verordnung zur Gewährung von Leistungsentgelten an Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Postbank AG

Ausfertigungsdatum: 13.12.2007


§ 9 PostbankLEntgV Übergangsregelung

(1) (weggefallen)

(2) (weggefallen)

(3) (weggefallen)

(4) (weggefallen)

(5) (weggefallen)

(6) (weggefallen)

(7) Das Leistungsbudget nach § 3 Absatz 1 Satz 1 vermindert sich in den Jahren 2013 bis 2017 im Vorstandsressort Filialvertrieb jeweils um die Summe der für das jeweilige Jahr geleisteten Filialzulagen nach § 10.