(POSTBANKErnAnO 1993)
Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Bereich der Deutschen Bundespost POSTBANK

Ausfertigungsdatum: 14.06.1993


I. POSTBANKErnAnO 1993

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), geändert durch die Anordnung vom 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Bereich -
der Leiterin, dem Leiter der Postbank Zentralstelle
den Leiterinnen, den Leitern der Postbank Niederlassungen.