Post-Arbeitszeitverordnung (Post-AZV)
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG

Ausfertigungsdatum: 09.12.2003


§ 1 Post-AZV Anwendung der Arbeitszeitverordnung

Für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten die Vorschriften der Arbeitszeitverordnung, soweit in den §§ 2 bis 8 nichts anderes bestimmt ist.