(PLGebV)
Post-Lizenzgebührenverordnung

Ausfertigungsdatum: 04.02.2002


§ 2 PLGebV Gebührenhöhe

(1) Die Gebühr für die Erteilung einer Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen beträgt mindestens 175 Euro und höchstens 700 Euro.

(2) Die Gebühr für die Zustimmung zur Übertragung einer Lizenz beträgt 50 Prozent der nach Absatz 1 festgesetzten Gebühr.