(PhysLabAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Physiklaboranten/zur Physiklaborantin

Ausfertigungsdatum: 30.01.1996


§ 11 PhysLabAusbV Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.