(PhysLabAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Physiklaboranten/zur Physiklaborantin

Ausfertigungsdatum: 30.01.1996


§ 10 PhysLabAusbV Aufhebung von Vorschriften

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Physiklaborant/Physiklaborantin sind vorbehaltlich des § 11 nicht mehr anzuwenden.