Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV)
Verordnung über Höchstmengen für Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln

Ausfertigungsdatum: 04.06.1980


§ 8 PHöchstMengV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.