Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV)
Verordnung über Höchstmengen für Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln

Ausfertigungsdatum: 04.06.1980


§ 6 PHöchstMengV Übergangsbestimmung

Wasch- und Reinigungsmittel, die vor dem 1. Oktober 1981 (§ 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1) hergestellt worden sind, dürfen auch danach in den Verkehr gebracht werden. Dies gilt entsprechend für Wasch- und Reinigungsmittel, die vor dem 1. Januar 1984 (§ 2 Abs. 3) hergestellt worden sind.