Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV)
Verordnung über Höchstmengen für Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln

Ausfertigungsdatum: 04.06.1980


§ 4 PHöchstMengV Verfahren

Der Phosphatgehalt der Wasch- und Reinigungsmittel ist nach dem in der Anlage zu dieser Verordnung beschriebenen Verfahren oder nach einem Verfahren zu bestimmen, das gleichwertige Ergebnisse erbringt.