(PharmTAG)
Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten

Ausfertigungsdatum: 18.03.1968


§ 8 PharmTAG

Der pharmazeutisch-technische Assistent ist befugt, in der Apotheke unter der Aufsicht eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten auszuüben. Das Nähere bestimmt die Apothekenbetriebsordnung. Zur Vertretung in der Leitung einer Apotheke ist der pharmazeutisch-technische Assistent nicht befugt.