(PharmKfmAusbV 2012)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten und zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten

Ausfertigungsdatum: 03.07.2012


§ 2 PharmKfmAusbV 2012 Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.